CALL FOR ENTRIES: Wettbewerb: Tirol-CD-Remix

09—09 bis 23—09—2020

Zu diesem Wettbewerb müssen Sie sich anmelden.
Es sind noch Plätze frei.

WEI SRAUM. Designforum Tirol
Andreas-Hofer-Straße 27
6020 Innsbruck, Österreich
09—09 bis 23—09—2020
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An alle Top-Designbüros und Agenturen: Ab sofort kann man sich im Rahmen eines offenes Bewerbungsverfahrens für den Gestaltungswettbewerb* »Tirol-CD-Remix. Re-Design der Corporate-Design-Richtlinien der Standortmarke Tirol« mit einem Portfolio bewerben – Deadline ist der 23. September!

Jeder kennt das bekannte Tirol-Logo von Arthur Zelger, es entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten zu einer der bekanntesten Tourismusmarken weltweit. Nun wird daraus unter Federführung der 2019 gegründeten Lebenraum Tirol Holding GmbH, unter deren Dach Tirol Werbung (TW), Standortagentur Tirol (SAT) und Agrarmarketing Tirol (AMT) vereint sind, eine Standortmarke mit breitem Wirkungsbereich. – Somit ist es an der Zeit, ausgehend vom bestehenden Corporate Design der TW die Marke Tirol in einem umfassenden Sinn markentechnisch und grafisch als Standortmarke weiterzuentwickeln und sie einzubetten in eine visuelle Identität mit einem breiten thematischen Wirkungsbereich, der den zukünftigen digitalen wie analogen Erfordernissen entspricht.

Für das Corporate Re-Design lobt die Lebensraum Tirol GmbH deshalb einen zweistufigen Wettbewerb* aus: Der Call-for-Entries als offenes Bewerbungsverfahren bietet Agenturen und Gestaltungsbüros mit einschlägiger Erfahrung die Möglichkeit, sich für dieses Projekt mit einem Portfolio zu bewerben. Aus dem Kreis der Interessenten werden schließlich durch eine Vorjury die sechs vielversprechendsten Bewerber für den geladenen Gestaltungswettbewerb ausgewählt.

Bewerben sie sich jetzt! – Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Termine: Einreichfrist Call for Entries: Mittwoch, 23. September 2020, 16 Uhr Bekanntgabe der geladenen TeilnehmerInnen: Mittwoch, 30. September 2020 Abgabe Wettbewerbsbeiträge: Mittwoch, 11. November 2020 * Vergaberechtlich handelt es sich um eine „Direktvergabe ohne Bekanntmachung gemäß § 46 BVergG“, die in Form eines geladenen Gestaltungswettbewerbs durchgeführt wird.